Rahmenkonzept zum Infektionsschutz für Clubs, Diskotheken und Gastronomie

Clubs und Diskotheken sind seit dem 04. März 2022 wieder unter 2G-plus-Bedingungen geöffnet. Für die Gastronomie gilt seither grundsätzlich die 3G-Regel. Gemäß § 5a Abs. 3 der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) können Gastronomiebetriebe auf freiwilliger Basis die 2G-plus-Regel für ihre Gäste anwenden. Zugelassen sind in diesem Fall dann nur Gäste, die geimpft oder genesen sind und außerdem einen negativen Corona-Test vorweisen können oder eine Booster-Impfung erhalten haben. Der Vorteil der Anwendung der freiwilligen 2G plus-Regel besteht im vollständigen Wegfall der Maskenpflicht vor Ort für die Gäste. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat für Clubs und Diskotheken ein Rahmenkonzept vorgelegt, das einen infektions- und arbeitsschutzkonformen Betrieb ermöglichen soll. Gastronomiebetriebe, die die freiwillige 2G-plus-Regelung anwenden wollen, können sich für die Umsetzung ebenfalls an diesem Konzept orientieren.

 

Quelle: Bayerischer Brauerbund e. V.
Stand: 10.03.2022