Das Reinheitsgebot

Das wohl bekannteste und folgenreichste Braugesetz der Welt wurde am 23. April 1516 in Ingolstadt durch Herzog Wilhelm IV. verkündet und ist noch heute als bayerisches Reinheitsgebot von größter Bedeutung. Es steckt einen soliden, zuverlässigen Rahmen und erschließt uns Brauern gleichzeitig ein Füllhorn kreativer Möglichkeiten, um aus drei hochwertigen Bestandteilen ganz unterschiedliche, wohlschmeckende und wohltuende Biere zu kreieren. Die wichtigste Konstante dabei, vom Rohstoff bis zum vollendeten Lebensmittel, ist die hohe Qualität.

Im ursprünglichen Wortlaut ist das Reinheitsgebot wie folgt niedergeschrieben:

“Ganz besonders wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden soll.”

“Das Bier soll nicht saur schmecken, es soll recht klar, von guten Körnern oder Getreide gekocht, genügsam ablegen, und nicht jung seyn: Ich will hierzu noch fügen, daß es soll wohl gegohren, von Geschmack rein und etwas piquant seyn, beym Einschenken ein klein-bläsichtes, milchicht-ähnliches Schäumchen behalt-
en, und den Urin wohl abführen. Mich deucht, hierinnen sind alle Eigenschaften eines guten und zugleich gesunden Bieres begriffen.”

Unsere Braugerste wächst auf den sonnenbeschienenen Feldern der Oberpfalz, das Brauwasser kommt aus Bodenwöhrer Quellen und ist rein und frisch. Den Hopfen liefert das weltbekannte Hopfenanbaugebiet der Hallertau.

Die zur Gärung benötigte Hefe wird in einer eigenen Hefe-Reinzucht ausschließlich zur Verwendung in Jacob-Bieren von uns selbst hergestellt.

Also in Herzog Wilhelms Sinne: "Zum Wohl" mit frischen Jacob-Bieren!