Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen, gültig ab 04. Mai 2022

1 Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Lieferbedingungen („AGB“) gelten imGeschäftsverkehr zwischen der Familienbrauerei Jacob oHG, Ludwigsheide 2, 92439 Bodenwöhr - nachstehend "Brauerei" genannt -und ihren Geschäftspartnern - nachstehend "Kunde" genannt.


1.2 Die AGB gelten für sämtliche Liefergegenstände, die der Kunde im Rahmen derBelieferung durch die Brauerei bezieht. Dies umfasst auch von der Brauerei verwendete Gebindearten und Transporthilfsmittel.


1.3 Bestimmungen in Einzelverträgen und deren Anlagen gehen diesen AGB vor.Im Übrigen gelten entgegenstehende, abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Kunden nicht, es sei denn, dass die Brauerei ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn die
Brauerei die Lieferung bzw. Leistung in Kenntnis entgegenstehender oder vondiesen AGB abweichende oder zusätzlicher Bestimmungen des Kunden vorbehaltlos ausführt.


1.4 Sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten die AGB in der zumZeitpunkt der Bestellung oder Angebots gültigen bzw. jedenfalls in der dem Kunden zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge mit dem Kunden, ohne dass die Brauerei in jedem Einzelfall wieder auf sie verweisen muss.


Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischenPersonen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.


2 Vertragsschluss
2.1 Angebote der Brauerei an Kunden sind unverbindlich und fordern den Kundenauf, eine Bestellung abzugeben.


2.2 Ein Vertragsschluss kommt erst mit der Annahme durch die Brauerei zustande. Eine Annahme liegt vor, wenn
a) die Brauerei ihr Angebot in Textform bestätigt, oder
b) die Brauerei eine Bestellung des Kunden in Textform bestätigt, oder
c) die Brauerei mit der Ausführung einer Bestellung des Kunden begonnen hat.


3 Lieferung
Umfang, Inhalt und Lieferzeitpunkt der geschuldeten Lieferung ergeben sich aus denVereinbarungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, erfolgen die Lieferung und der
Gefahrenübergang EXW (Incoterms 2020) „ab Werk“.


4 Wareneingangsprüfung
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Wareneingang dieLiefergegenstände hinsichtlich Art bzw. Identität, Menge und Beschaffenheit sowie auf offensichtliche Transportschäden („offensichtliche Mängel“) zu prüfen.


4.2 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind beim Wareneingangunverzüglich schriftlich gegenüber der Brauerei geltend zu machen.


4.3 Nicht offensichtliche Mängel und Abweichungen sind durch den Kundenunverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

 


5 Preise
5.1 Sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, erfolgt die Lieferung zu den zumZeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preisen zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Erfolgt die Lieferung oder der Versand durch die Brauerei, trägt der Kunde zusätzlich die Fracht- bzw. Versandkosten.


5.2 Haben die Parteien langfristige Belieferungsverträge abgeschlossen und darinPreise vereinbart, ist die Brauerei berechtigt, die vereinbarten Preise anzupassen, wenn sich z.B. die Kosten für die Beschaffung von Rohstoffen, die Kosten für Energie, Transport oder Personal oder weitergegebene Steuern und Abgaben erhöhen oder absenken. Preisanpassungen sind dem Kundenschriftlich und unter Nachweis der Kostenfaktoren im Hinblick auf ihreBedeutung und Gewichtung für die Kalkulation des Gesamtpreises übermittelt werden. Preissteigerungen eines Kostenfaktors dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig
rückläufige Kostenfaktoren in anderen Bereichen erfolgt.


Die Brauerei wird Preisanpassungen jeweils sobald möglich ankündigen, umdem Kunden einen angemessenen Zeitraum für deren Prüfung einzuräumen.


6 Höhere Gewalt, Lieferhemmnisse
6.1 Die Lieferverpflichtungen der Brauerei stehen unter dem Vorbehalt der vollständigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, es sei denn, die unvollständige oder verspätete Selbstbelieferung ist durch die Brauerei zu vertreten.


6.2 Lieferhemmnisse wegen höherer Gewalt oder aufgrund vonunvorhergesehenen und von der Brauerei nicht zu vertretenden Ereignissen, wie etwa Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Streik, Aussperrung, behördliche

Anordnungen, Pandemien und Epidemien, nachträglicher Wegfall von Ausfuhr-oder Einfuhrmöglichkeiten, Unruhen, kriegerische oder terroristische Akte und Blockaden von Beförderungswegen entbinden die Brauerei für die Dauer und im Umfang der Lieferhemmnisse von der Verpflichtung, vereinbarte Lieferzeiten oder Lieferumfänge einzuhalten.


6.3 Soweit möglich, wird die Brauerei den Kunden über den Grund, denvoraussichtlichen Umfang und die voraussichtliche Dauer des Lieferhemmnisses in Kenntnis setzen. In diesen Fällen ist die Brauerei berechtigt, den Lieferumfang und/oder den Lieferzeitpunkt anzupassen.


6.4 Beruht das Lieferhemmnis auf einer unvollständigen oder verspätetenSelbstbelieferung der Brauerei (Ziffer 6.1) oder kann das Lieferhemmnis bzw. deren Auswirkungen gemäß Ziffer 6.2 auf absehbare Zeit nicht behoben werden und hat die Brauerei den Grund des Lieferhemmnisses nicht zu vertreten, steht beiden Parteien das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.


7 Gewährleistung
7.1 Die Verjährungsfrist für Mängelgewährleistungsansprüche beträgt 12 Monateab Ablieferung der Liefergegenstände. Unberührt hiervon bleibt die Haftung wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit infolge einer fahrlässigen Pflichtverletzung; es gilt insoweit diejeweilige gesetzliche Verjährungsfrist und der jeweilige gesetzliche Verjährungsbeginn.


7.2 Mängelgewährleistungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, wenn derLiefergegenstand durch den Kunden oder von Dritten nicht bestimmungs- und sachgerecht behandelt wird, insbesondere nicht frostsicher, kühl, sonnen- und lichtgeschützt gelagert oder befördert wird oder die branchenüblichen
Hygieneanforderungen beim Fassbierausschank (siehe etwa den jeweilsaktuellen Leitfaden des Deutschen Brauer-Bundes „Gute Hygienepraxis und HACCP“) nicht eigehalten werden. Für die Einhaltung der vorstehenden Vorgaben ist der Kunde darlegungs- und beweispflichtig.


7.3 Stehen dem Kunden Mängelgewährleistungsrechte zu, ist die Brauerei zurLieferung einer mangelfreien Sache binnen einer angemessenen Frist berechtigt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufwendungsersatzansprüche.


7.4 Ist die Brauerei zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage,insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die die Brauerei zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zuverlangen. Ist eine angemessene Nachfrist fruchtlos verstrichen, so ist der Kunde verpflichtet innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablauf der Nachfrist zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt oder weiterhin auf Erfüllung
besteht.


8 Haftung
8.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungennichts Anderes ergibt, haftet die Brauerei bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.


8.2 Auf Schadensersatz haftet die Brauerei – gleich aus welchem Rechtsgrund – imRahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Brauerei, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur


- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder derGesundheit,

- für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall istdie Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.


8.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Drittensowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden die Brauerei nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Liefergegenstände übernommen wurde.


9 Zahlung
9.1 Fälligkeit

Die Forderungen aus Lieferung sind nach Rechnungserhalt sofort und ohneAbzug fällig.


9.2 Abrechnungsbestätigung
Der Kunde hat Saldenbestätigungen und sonstige Abrechnungen mit Angabenzu Menge und Preis der gelieferten Liefergegenstände sowie Leergutauszüge auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Saldenbestätigung oder Abrechnung in Textform bei der Brauerei zu widersprechen. Anderenfalls gelten diese als genehmigt, wenn die Brauereiden Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen hat. Zur Wahrung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung. Die Saldenbestätigung und Rechnungslegung erfolgen in Textform.


9.3 Verzug
Bei Zahlungsverzug hat die Brauerei das Recht, weitere Lieferungen von derBezahlung der Rückstände aus demselben Vertragsverhältnis abhängig zumachen. Hinsichtlich der Verzugszinsen gilt § 288 Abs. 2 BGB.


Verweigert der Kunde die Zahlung des Kaufpreises endgültig, gerät er sofort inVerzug. In diesem Fall kann die Brauerei die sofortige Begleichung aller zu diesem Zeitpunkt fälligen Forderungen verlangen und nachfolgende Lieferungen von Vorauszahlungen oder der Leistung einer Sicherheit abhängig
machen. Dies gilt auch für den Fall einer wesentlichen Verschlechterung derVermögenslage des Kunden, insbesondere bei drohender Überschuldung.


9.4 Aufrechnung/Zurückbehaltung
Gegen Ansprüche der Brauerei kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigfestgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und unbestrittene oder rechtskräftigfestgestellte Ansprüche zum Gegenstand haben.


10 Rücklieferungen
Rücklieferungen bereits verkaufter Liefergegenstände, die nicht aufgrund von Mängeln erfolgen, sind ausgeschlossen. Der Brauerei steht es jedoch frei, Rücklieferungen im Einzelfall und erst nach eingehender Prüfung der zurückgelieferten Ware, insbesondere unter Berücksichtigung derMindesthaltbarkeit und Rücklaufdauer zu akzeptieren. Der Kunde garantiert in diesen Fällen die Unversehrtheit der Ware.


11 Eigentumsvorbehalt
11.1 Das Eigentum an den Liefergegenständen behält sich die Brauerei bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher bis zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung bestehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.


11.2 Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Liefergegenstände darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr erfolgen. Die eingeräumte Berechtigung erlischt, wenn ein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb des Kunden nicht mehr gegeben ist, insbesondere in den
Fällen gemäß Ziffer 7.4, 2. Absatz, bei Zahlungseinstellung oder Eröffnungeines Insolvenzverfahrens. Darüber hinaus ist die Brauerei berechtigt, die Veräußerungsbefugnisse des Kunden durch schriftliche Erklärung zu widerrufen, wenn der Kunde mit der Erfüllung seiner Verpflichtungengegenüber der Brauerei und insbesondere mit seinen Zahlungen in Verzug gerät oder sonstige Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen.


11.3 Die Liefergegenstände dürfen von dem Kunden weder verpfändet noch zurSicherung Dritten übereignet werden.


11.4 Die Forderung des Kunden gegen Dritte aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände tritt der Kunde hiermit im Voraus an die Brauerei ab. Die Brauerei nimmt diese Abtretung hiermit an. Die Brauerei ist berechtigt, die ihr durch den Kunden zu benennenden Dritten von dem Übergang der Forderung zu benachrichtigen und die abgetretene
Forderung im eigenen Namen geltend zu machen.


11.5 Sofern die der Brauerei zustehenden Sicherheiten den realisierbaren Wertihrer Forderung um mehr als zehn Prozent übersteigen, ist die Brauerei verpflichtet, auf Verlangen des Kunden die entsprechenden Sicherheiten freizugeben; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der
Brauerei.


12 Leergut
12.1 Eigentum
Das zur Wiederverwendung bestimmte und mit einer dauerhaftenFirmenkennzeichnung, -beschriftung versehene Leergut (z.B. Kästen, Mehrwegflaschen, Fässer, Getränke-Container und Paletten), das durch die Kennzeichnung dem Eigentum eines bestimmten Herstellers oder Abfüllerszuzuordnen ist, wird dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen. Es bleibt unveräußerliches Eigentum der Brauerei.


12.2 Pfand
Die Brauerei berechnet die jeweils gültigen Pfandbeträge für Leergut; diese sindzusammen mit dem Kaufpreis in voller Höhe zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer fällig.


Die Pfandbeträge für Leergut dienen der Sicherung des Rückgabeanspruchs(Barkaution), welche in das Eigentum der Brauerei übergehen. Die Brauerei ist bei ordnungsgemäßer Rücklieferung des Leerguts verpflichtet, den einbehaltenen Pfandbetrag auszukehren.


Die Pfandbeträge für Leergut gelten in keinem Falle als Bemessungsgrundlagefür Abzüge und Vergütungen irgendwelcher Art.


12.3 Rückgabe
Der Kunde hat das Individualleergut der Brauerei zurückzugeben.Im Übrigen nimmt die Brauerei von ihr verwendetes Leergut gleicher Menge, Art und Güte gegen Pfanderstattung zurück.


Die Brauerei ist zur Annahme von Fremdleergutwird nicht verpflichtet. DerBrauerei steht es jedoch frei, von der Brauerei nicht verwendetes Leergut gegen Pfanderstattung ausnahmsweise unter Berücksichtigung saisonaler und logistischer Schwankungen zurückzunehmen.


Für nicht oder nicht ordnungsgemäß zurückgegebenes Leergut hat der KundeSchadenersatz zu leisten, wobei das eingezahlte Pfandgeldguthaben angerechnet wird. Ausgenommen sind Veränderungen und Verschlechterungen von Leergut, insbesondere Fässern und Kästen, die durch
den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt wurden.


Die Höhe des Schadensersatzes bemisst sich jeweils nach dem aktuellenWiederbeschaffungspreis für ersatzweise neu angeschafftes Leergut, den die Brauerei dafür zu entrichten hat, wobei ein Abzug „neu“ gegen „alt“ erfolgt. Dem Kunden bleibt dabei der Nachweis freigestellt, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich niedriger Höhe entstanden ist. Eine Geltendmachung durch dieBrauerei hat in Textform binnen angemessener Frist ab Kenntnisnahme des Schadens zu erfolgen.


Bei einer Gebindeumstellung werden beide Parteien schriftlich vereinbaren, biszu welchem Tag die Brauerei verpflichtet ist, Leergut zurückzunehmen. Wird eine solche Vereinbarung nicht binnen 6 Monaten ab Gebindeumstellung getroffen, ist die Brauerei nach Ablauf dieser Frist nicht mehr verpflichtet, Leergut zurückzunehmen.


Nach Beendigung der Lieferbeziehung kann Leergut der Brauerei innerhalbeines Zeitraums von sechs Monaten zurückgegeben werden.


13 Datenverarbeitung
Die Brauerei stellt ihre Datenschutzinformation gemäß Art. 13,14 DS-GVO aufIhrer Internetseite zur Verfügung. Sie ist für den Kunden unter der Adresse brauerei.brauerei-jacob.de/datenschutz/ abrufbar. Dieser Hinweis gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Abs.1 BDSG.


14 Rechtswahl, Gerichtsstand
14.1 Diese AGB sowie die unter Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Verträgeunterliegendem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.


14.2 Gerichtsstand ist der Sitz der Brauerei. Die Brauerei kann den Kundenauch an seinem Gerichtsstand verklagen. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der gerichtlichen
Geltendmachung unbekannt sind.


15 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit derSchriftform. Mündliche (Neben-)Abreden sind nur wirksam, wenn sie von beiden Seiten unverzüglich schriftlich bestätigt werden.


16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam odernichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder Lücken aufweisen, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen davon unberührt und gültig bleiben.

04. Mai 2022