Verkürzung der Isolation auf fünf Tage und Entfall der Quarantäne in Bayern

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat am 12. April 2022 angekündigt, dass Bayern die Regelungen zur Absonderung bei Infektionen mit SARS-CoV-2 bereits ab 13. April 2022 lockern wird.


Allgemeine Verkürzung der Isolationszeit auf fünf Tage

Bayern verkürzt die Isolationszeit nach positivem Corona-Test allgemein auf fünf Tage. Die Isolation endet, wenn am fünften Tag 48 Stunden Symptomfreiheit bestanden hat. Ein Freitesten zur Beendigung der Isolation ist nicht mehr nötig. Bei fortdauernden Krankheitssymptomen muss die Isolation fortgesetzt werden, bis 48 Stunden Symptomfreiheit erreicht sind. Nach einer maximalen Dauer von zehn Tagen endet die Isolation in jedem Fall.


Beschäftigte in schutzwürdigen Settings

Strenger bleiben die Isolationsregeln bei Beschäftigten von besonders schutzwürdigen Settings (Krankenhäuser, Pflegeheime etc.). Sie unterfallen nach dem Ende der allgemeinen Isolationspflicht einem Tätigkeitsverbot und müssen sich zu dessen Aufhebung freitesten (Antigentest oder PCR-Test mit Ct-Wert > 30).


Quarantäne für enge Kontaktpersonen entfällt vollständig

Die Quarantänepflicht für enge Kontaktpersonen, die also selbst nicht positiv getestet wurden, entfällt vollständig. Das gilt unabhängig von Impf- oder Genesenenstatus.


Rechtlicher Hintergrund für die bayerische Regelung

Bayern kann diese Lockerungen der Absonderungsregelung auch ohne und vor einer bundesrechtlichen Anpassung vornehmen, weil die bundesrechtlichen Vorgaben zu Quarantäne und Isolation recht offen gestaltet sind (im Wesentlichen enthält nur die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung Vorgaben, die aber die beschriebenen Lockerungen erlauben). Bayern sieht, soweit ersichtlich, die beschriebenen Lockerungen bisher als erstes Bundesland vor. In den anderen Bundesländern gelten noch strengere Regeln, eine allgemeine Angleichung ist laut Presseberichten jedenfalls zum 01. Mai 2022 geplant. Möglicherweise ziehen aber schon vorher in Anbetracht der bayerischen Lösung weitere Bundesländer nach.


Die am 12. April 2022 angekündigte bayerische Neuregelung muss durch eine Änderung der sog. Allgemeinverfügung Isolation (AV Isolation) noch rechtlich umgesetzt werden, damit sie wie angekündigt am 13. April 2022 in Kraft treten kann. Die AV Isolation in einer konsolidierten Fassung finden Sie auf der Website des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (Hinweis: Die konsolidierte Fassung erscheint erst kurze Zeit nach Verkündung). Für ihre rechtliche Gültigkeit verkündet wird die AV Isolation zunächst im elektronischen Bayerischen Ministerialblatt auf der Verkündungsplattform Bayern.


Implikationen für bayerische Arbeitgeber

Für die Betriebe in Bayern bedeutet die Lockerung, dass Arbeitnehmer bei positiver Testung schon nach fünf Tagen wieder zur Arbeitsleistung herangezogen werden können und als bloße enge Kontaktpersonen ohne Beschränkung weiterarbeiten dürften.

 

Quelle: Bund der Selbstständigen – Gewerbeverband Bayern e.V.
Stand: 13.04.2022