Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022

Zur bereits angekündigten Überbrückungshilfe IV sowie zur Neustarthilfe für Januar bis März 2022 stellt die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) von Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium zusammengefasste Eckpunkte zur Verfügung.


Mit umfasst sind Sonderregelungen für die Reisebranche, die Veranstaltungs- und Kulturbranche, die Abschreibung von Warenbeständen sowie die pyrotechnische Industrie. Die Instrumente bauen auf der Überbrückungshilfe III Plus und der Neustarthilfe Plus auf, es existieren jedoch einige Besonderheiten.


Überbrückungshilfe IV

  • Die Laufzeit reicht von 01. Januar bis 31. März 2022.
  • Monatliche Fixkosten werden abhängig vom Umsatzeinbruch zu maximal 90 Prozent erstattet.
  • Unternehmen, die im Dezember 2021 und Januar 2022 einen durchschnittlichen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erleiden, erhalten einen Eigenkapitalzuschuss von 30 Prozent auf die Fixkostenerstattung.
  • Für Unternehmen, die von Absagen der Advents- und Weihnachtsmärkte betroffen waren, beträgt dieser Wert 50 Prozent, als Zugangsvoraussetzung ist hier ein Umsatzeinbruch von 50 Prozent im Dezember 2021 hinreichend.
  • Die Zugangsvoraussetzungen zum Eigenkapitalzuschuss werden im Februar 2022 überprüft.


Neustarthilfe 2022
Ebenfalls fortgeführt wird die Neustarthilfe für Soloselbständige.
Mit der Neustarthilfe 2022 können Soloselbständige weiterhin pro Monat bis zu 1.500 EUR an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 EUR.
Weitere Informationen finden Sie auf der Plattform des Bundes.


Den entsprechenden Link finden Sie hier.


Quelle: Bayerischer Brauerbund
Stand: 03.12.2021