Zur bereits angekündigten Überbrückungshilfe IV sowie zur Neustarthilfe für Januar bis März 2022 stellt die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) von Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium zusammengefasste Eckpunkte zur Verfügung.
Mit umfasst sind Sonderregelungen für die Reisebranche, die Veranstaltungs- und Kulturbranche, die Abschreibung von Warenbeständen sowie die pyrotechnische Industrie. Die Instrumente bauen auf der Überbrückungshilfe III Plus und der Neustarthilfe Plus auf, es existieren jedoch einige Besonderheiten.
Überbrückungshilfe IV
Neustarthilfe 2022
Ebenfalls fortgeführt wird die Neustarthilfe für Soloselbständige.
Mit der Neustarthilfe 2022 können Soloselbständige weiterhin pro Monat bis zu 1.500 EUR an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 EUR.
Weitere Informationen finden Sie auf der Plattform des Bundes.
Den entsprechenden Link finden Sie hier.
Quelle: Bayerischer Brauerbund
Stand: 03.12.2021