Ministerrat beschließt weitere Erleichterungen

1. Die letzten Entwicklungen der Pandemie bestätigen die Annahme, dass sich die Corona-Lage in den nächsten Wochen weiter entspannt. Bund und Länder haben sich am 16. Februar auf weitere Erleichterungen zum 4. März 2022 geeinigt. Bayern geht den Weg des Ausstiegs aus den Corona-Maßnahmen konsequent weiter und setzt die bundesweit vereinbarten Erleichterungen um. Schrittweise, mit Vorsicht und Augenmaß, aber auch mit Zielstrebigkeit und Konsequenz werden die pandemiebedingten Einschränkungen spürbar weiter zurückgefahren.


2. Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird daher mit Inkrafttreten zum Freitag, 4. März 2022, in folgenden Punkten angepasst:

2.1 Für Angebote der Gastronomie und des Beherbergungswesens gilt statt des bisherigen 2G künftig die 3G-Regel. Auch reine Schankwirtschaften dürfen unter den für die Gastronomie geltenden Bedingungen (insb. 3G, Tanzverbot sowie Verbot von lauter Musikbeschallung) wieder öffnen.

2.2 Clubs, Diskotheken und vergleichbare Freizeiteinrichtungen dürfen künftig unter den Bedingungen von 2G plus wieder öffnen, also für Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem aktuellem Test (bzw. mit Boosterimpfung). In Clubs und Diskotheken besteht dabei für die Besucher keine Maskenpflicht.

2.3 Soweit bisher Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen und Einrichtungen bestehen, so betragen diese künftig einheitlich 75 % der Kapazität. Die absolute Personenobergrenze von 25.000 Personen bleibt unverändert.

2.4 In den Schulen entfällt generell die Maskenpflicht während des Sportunterrichts.

 

Quelle: Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e.V.
Stand: 03.03.2022