Seit dem 07. Januar 2022 stehen die Förderbedingungen zur Überbrückungshilfe IV zur Verfügung. Die Unterstützungsleistung kann über Prüfende Dritte beantragt werden und bezieht sich auf Januar bis März 2022.
Die Antragsmöglichkeit zur nach bestehender Beschlusslage ebenfalls bis März 2022 verlängerten Neustarthilfe steht noch nicht zur Verfügung. Sie soll aber voraussichtlich noch im Lauf des Januar 2022 geschaffen werden.
Neuerungen in der Überbrückungshilfe IV
Die Überbrückungshilfe IV baut auf der Überbrückungshilfe III Plus auf, allerdings mit folgenden Abweichungen:
Antragsfrist und zusätzliche Antragsberechtigte
Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.
Über den bisherigen Rahmen hinaus zusätzlich antragsberechtigt sind Unternehmen, die wegen Unwirtschaftlichkeit infolge von Corona-Regeln im Zeitraum vom 01. bis zum 31. Januar 2022 freiwillig schließen.
Quelle: Bayerischer Brauerbund
Stand: 11.01.2022